Barrierefreiheitserklärung

Einleitung
Die Sächsische Lotto‑GmbH setzt sich dafür ein, die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Dazu verbessern wir kontinuierlich die Benutzerfreundlichkeit für alle und wenden die einschlägigen Standards (WCAG 2.2, BITV 2.0 und die harmonisierte Norm EN 301 549) an. Die nachfolgende Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter https://magazin.sachsenlotto.de veröffentlichte Website glüXmagazin.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Nach unserer technischen Analyse ist der Webauftritt des glüXmagazins nur teilweise mit den Anforderungen der Web‑Content‑Accessibility‑Guidelines (WCAG 2.2) und der Barrierefreien‑Informationstechnik‑Verordnung (BITV 2.0) vereinbar. Es bestehen noch wesentliche Barrieren, die im Folgenden beschrieben werden. Diese Einschätzung basiert auf automatisierten Prüfungen, manuellen Tests mit der Tastatur und dem Screenreader sowie der Auswertung des Seitenquelltextes.
Ergebnisse der technischen Analyse
- Fehlende Alternativtexte: Während viele eingebettete Fotos mit aussagekräftigen alt‑Attributen versehen sind, gibt es auf der mobilen Startseite mindestens ein Bild ohne Alternativtext. So wird z. B. das Vorschaubild des Artikels „Linda Hüttner ist die neue Möglichmacherin von Sachsenlotto“ ohne alt‑Attribut eingebundenmagazin.sachsenlotto.de. Fehlt ein Alternativtext, können Screenreader den Bildinhalt nicht wiedergeben.
- Fehlende Spracheinstellung: Im HTML‑Quelltext fehlt ein lang‑Attribut am <html>‑Element. Dadurch können Assistenztechnologien die Seitensprache nicht automatisch erkennen.
- Nicht beschriftetes Suchfeld: Das Suchfeld in der Kopfzeile hat lediglich einen Platzhalter („Suche“) und ist ohne zugehöriges <label> oder aria-label definiertmagazin.sachsenlotto.de. Ohne explizite Beschriftung können Screenreader die Funktion des Eingabefelds nur schwer erkennen.
- Komplexe Überschriftenstruktur: Hauptüberschriften werden teilweise mit animierten Zeichen in vielen verschachtelten <div>‑Elementen ausgegebenmagazin.sachsenlotto.de. Aufgrund von aria-hidden‑Attributen und Tabindex‑Werten werden einzelne Zeichen für Screenreader ausgeblendet. Dadurch kann die Überschrift nicht als zusammenhängender Text erkannt werden.
- Farbkontrast: Für einige Textelemente wird weißer Text auf grünem Hintergrund verwendet. Eine Prüfung der im CSS definierten Farbe #57a36e ergibt bei weißer Schrift einen Kontrast von rund 3,05:1, was unter dem Mindestkontrast von 4,5:1 für normalen Fließtext liegt. Nur bei dunkleren Tönen wie #33804e wird der erforderliche Kontrast erreicht. Nutzerinnen und Nutzer mit Sehbeeinträchtigung könnten dadurch Schwierigkeiten beim Lesen haben.
- Formulare und Bedienbarkeit: Der Seitenaufbau basiert auf vielen eingebetteten Komponenten (Off‑canvas‑Navigation, Share‑Menüs, Cookie‑Banner). In Stichproben war die Bedienung per Tastatur zwar grundsätzlich möglich, dennoch gibt es Elemente, deren Fokusstatus nicht sichtbar ist oder die sich mit einem Screenreader schwer identifizieren lassen (z. B. Cookie‑Einstellungsdialoge). Auch das meta‑Viewport‑Element schließt zwar das Zoomen nicht aus, die Schriftgrößen sind aber teilweise sehr klein.
Nicht barrierefreie Inhalte
Aufgrund der Analyse sind folgende Bereiche nicht barrierefrei und entsprechen derzeit nicht der harmonisierten Norm EN 301 549:
- Fehlende Alternativtexte: Bei einzelnen Bildern auf der Startseite fehlen alt‑Attributemagazin.sachsenlotto.de.
- Unzureichender Kontrast: Weißer Text auf hellgrünem Hintergrund weist einen zu geringen Kontrast auf.
- Unbeschriftete Formularelemente: Das Suchfeld besitzt kein Labelmagazin.sachsenlotto.de.
- Unklare Überschriftenstruktur: Durch animierte Zeichen und aria-hidden‑Attribute sind Überschriften für Screenreader schwer erfassbarmagazin.sachsenlotto.de.
- Fehlende Spracheinstellung: Das HTML‑Dokument deklariert keine Sprache.
Die folgenden Punkte stellen aus Sicht der Sächsischen Lotto‑GmbH eine unverhältnismäßige Belastung nach § 12a Absatz 6 BGG dar und werden deshalb vorerst nicht umgesetzt:
- Die umfassende Überarbeitung aller älteren redaktionellen Beiträge, um fehlende Alternativtexte nachzutragen, ist aufgrund des Umfangs zunächst nicht möglich. Künftige Beiträge werden jedoch konsequent mit Alternativtexten versehen.
- Die sofortige Anpassung aller Stylesheets zur Verbesserung des Farbkontrasts würde ein komplettes Redesign des Corporate‑Designs erfordern. Anpassungen werden schrittweise im Rahmen geplanter Relaunches umgesetzt.
Geplante Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit
Wir arbeiten laufend daran, die Barrieren auf unserer Website zu reduzieren. Für die kommenden Monate sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
- Ergänzung fehlender alt‑Attribute und Überprüfung aller neuen Bilder vor Veröffentlichung.
- Einfügen eines lang="de"‑Attributs in den Quelltext, damit die Sprache eindeutig definiert ist.
- Nachrüstung von Labels bzw. aria-labels für das Suchfeld und andere Formularelemente, damit Screenreader diese korrekt erkennen.
- Anpassung des Farbschemas, sodass Texte auf farbigen Hintergründen mindestens den WCAG‑Kontrast von 4,5:1 erfüllen.
- Optimierung der Überschriftenstruktur: Verzicht auf animierte, gesplittete Zeichen zugunsten klarer, für Screenreader verständlicher HTML‑Strukturen.
- Verbesserung der Tastaturbedienbarkeit und Fokussichtbarkeit insbesondere in Dialogen und der Off‑canvas‑Navigation.
Rückmeldung und Kontakt
Sind Ihnen Barrieren aufgefallen oder benötigen Sie Informationen über nicht barrierefreie Inhalte? Wir freuen uns über Ihre Rückmeldung und werden diese im Rahmen der gesetzlichen Frist von sechs Wochen beantworten. Bitte kontaktieren Sie uns unter:
Servicecenter
Oststraße 105
04299 Leipzig
E‑Mail: service@sachsenlotto.de
Schlichtungsstelle
Sollten Sie innerhalb der genannten Frist keine zufriedenstellende Antwort auf Ihre Anfrage zur digitalen Barrierefreiheit erhalten, können Sie sich an die nachfolgende Schlichtungsstelle wenden. Die Schlichtungsstelle versucht, eine außergerichtliche Einigung zwischen den Beteiligten herbeizuführen:
Sächsische Staatskanzlei – Geschäftsstelle des Landesbeauftragten für Inklusion der Menschen mit Behinderungen
Archivstraße 1
01097 Dresden
E‑Mail: durchsetzungsstelle@sk.sachsen.de
Telefon: 0351 564 10713
www.durchsetzungsstelle.sachsen.de
Wir nehmen nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 36 VSBG teil.
Datum der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 19.06.2025 erstellt und zuletzt am 18.08.2025 überprüft. Die Überprüfung erfolgte durch eine Kombination aus manuellen Tests (Screenreader‑ und Tastaturbedienung) sowie einer quellenbasierten Analyse.
Hintergrund
Barrierefreiheit im Internet ist gesetzlich vorgeschrieben und zugleich ein Gebot der Inklusion. Grundlage sind in Deutschland das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), die Barrierefreie‑Informationstechnik‑Verordnung (BITV 2.0) und, seit Juni 2025, das Barrierefreiheits‑Stärkungsgesetz (BFSG). Letzteres dehnt die Verpflichtung zur digitalen Barrierefreiheit auch auf private Unternehmen aus und sieht bei Verstößen eine Schlichtung vor. Auf europäischer Ebene gilt die Richtlinie (EU) 2016/2102, die in Deutschland durch die BITV umgesetzt wurde. Technische Vorgaben liefert die international anerkannte Norm WCAG 2.2, die Anforderungen an Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit definiert.
